„Der Tod hat Zeit.“ Sie auch.
Dies ist vielleicht der wichtigste Satz, den Sie verinnerlichen könnten, wenn ein Todesfall in Ihrer Familie eingetreten ist. „Ich habe Zeit.“ Zeit, zu fühlen, nachzuspüren, Zeit um zu entscheiden, was Sie möchten, wünschen und brauchen. Es gibt so viele Dinge, die Sie in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten zu entscheiden haben. Manche Entscheidungen werden unter Umständen weitreichende Folgen haben. Also nehmen Sie sich die Zeit und gehen Sie Schritt für Schritt.
Wenn Sie sich eine Begleitung durch mich wünschen, komme ich zu Ihnen nach Hause oder wir treffen uns in meinem Laden im Advokatenweg 20 in Halle (Saale). In Ruhe besprechen wir erste Schritte. Gemeinsam schauen wir, wie ein guter Weg für Sie aussehen könnte. Auch eine Begleitung deutschlandweit und im Ausland ist durch mich möglich. Neben meiner deutschen Muttersprache spreche ich fließend Englisch.
Es gibt ein paar rechtliche und gesetzliche Punkte, die Sie einhalten müssen.
Wenn ein Todesfall bei Ihnen zu Hause eingetreten ist:
* Bitte rufen Sie umgehend einen Arzt. Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Er stellt den Totenschein aus.
* In der Regel haben Sie 36 Stunden Zeit, um einen Bestatter oder ein Überführungsfahrzeug zu bestellen. So lange können Sie im häuslichen Umfeld in aller Ruhe Abschied nehmen.
Selbstverständlich können Sie auch später Ihre/n Verstorbene/n noch einmal sehen. Es gibt private und öffentliche Abschiedsräume, wo dies möglich ist.
* Für eine Erdbestattung (also eine Beisetzung im Sarg) haben Sie in Sachsen-Anhalt in der Regel 10 Tage Zeit. Leben Sie in einem anderen Bundesland, so richten Sie sich bitte nach dem jeweiligen Bestattungsgesetz Ihres Landes.
* Erfolgt die Beisetzung in einer Urne, so haben Sie in Sachsen-Anhalt dafür in der Regel bis zu 4 Wochen Zeit. Eine Einäscherung hat in der Regel innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.
Es ist sinnvoll, folgende Urkunden bereitzuhalten, damit ich für Sie die notwendigen ersten Schritte erledigen kann.
* Personalausweis oder Reisepass
* Geburtsurkunde
* Personenstandurkunde (ggf. Scheidungsurteil)
* Krankenkarte
* Rententräger
Selbstverständlich können auch Sie oder eine Person Ihres Vertrauens die notwendigen Abmeldungen (Krankenkasse, Rententräger, Versicherungen) vornehmen.